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Grünschnabel
Dabei seit: September 2005
Mitgliedsnr.: 385
Beiträge: 2
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29.09.2005, 20:52 |
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jobelix
Super Moderator
Dabei seit: November 2002
Mitgliedsnr.: 1
Herkunft: Bad Wünnenberg, NRW
Beiträge: 3033
Tango EZ: Leider keinen mehr
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30.09.2005, 08:18 |
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nixwieraus
Grünschnabel
Dabei seit: Februar 2005
Mitgliedsnr.: 309
Herkunft: Kreis Marburg
Beiträge: 8
Tango EZ: 2002
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Hallo zusammen,
ich würde es prima finden, wenn man sich darüber austauschen könnte, wo man mit seinem TANGO "einfach mal so" übernachten kann.
Wir fahren z.B. gerne nach St.Peter Ording.
Am Eider-Sperrwerk (ca. 10 km davor) befindet sich nach Überquerung der Anlage ein Parkplatz, auf dem es keine Parkbeschränkung gibt.
Direkt gegenüber liegt eine Gastsstätte Namens SEESTERN, wo man auch mal einkehren kann.
Wir fanden es gut.
Grüße
nixwieraus
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05.10.2005, 18:08 |
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Lingham
Grünschnabel
Dabei seit: März 2009
Mitgliedsnr.: 885
Herkunft: Swisttal bei Bonn
Beiträge: 9
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Parken/Übernachten mit dem Wohnwagen | |
Hallo Leute!
Die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig: Natürlich darf man mit einem Gespann überall auf öffentlichem Grund parken - ohne Zugfahrzeug (also nur der WoWa) sogar 2 Wochen!
STVO, §12, Absatz 3b:
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Wenn es in der STVO NICHT LÄNGER ALS 2 WOCHEN heißt, bedeutet das ganz klar im Umkehrschluss, dass es BIS 2 WOCHEN erlaubt ist. Alles andere würde ich meinem Rechtsanwalt übergeben...
Entsprechend gekennzeichnet bedeutet Schilder "nur PKW" oder das WoMo-Zeichen, oder Ähnliches. Wenn nur das P-Schild da ist, kann uns niemand von dort verjagen. Schon gar nicht irgendwelche rotgesichtigen, frustrierten 10m-Concorde-Fahrer. Und das Übernachten ist ebenfalls immer erlaubt - zur "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit". Also drei Bier getrunken und fertig...
Nur auf Privatgrund ist die Erlaubnis des Eigentümers erforderlich (z.B. alle Supermarkt-, Restaurant-, Hotelparkplätze, o.ä.)
Für die zitierten Concorde-Fahrer habe ich immer eine Kopie des STVO-Paragraphen dabei. Bei Bedarf streite ich mich nicht, sondern drücke ihm das Papier in die Hand und sage: Erst lesen, dann denken, dann reden...
__________________ Stützlast? Gesamtgewicht? Was ist das...?
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08.06.2010, 00:54 |
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Hägar
Administrator
Dabei seit: November 2005
Mitgliedsnr.: 391
Herkunft: Ihrlerstein, Bayern
Beiträge: 1394
Tango EZ: keinen mehr :(
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Hi Lingham,
wobei ich denke, dass sich die Situation mittlerweile schon ein wenig gebessert hat.
Auch wir nutzen Parkplätze und Womo Stellplätze für Zwischenstops und einmalige Übernachtungen.
Aber wir machen uns immer vorher schlau, wie die ausgesuchten Plätze aufgebaut/strukturiert sind und ob es auch für Gespanne wirklich geeignet sind.
Hier hilft auch ein Blick in den Stellplatzführer mit den extra aufgelisteten Stellplätzen an denen Gespanne extpleziet erwünscht sind.
Wenn hier mehr Bedarf an gespannfähigen Stellplätzen besteht, so kann ich eine Liste einrichten, die Ihr dann mit Euren Erfahrungen füllen könnt.
__________________ Grüße aus dem Südosten
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08.06.2010, 08:34 |
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Lingham
Grünschnabel
Dabei seit: März 2009
Mitgliedsnr.: 885
Herkunft: Swisttal bei Bonn
Beiträge: 9
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Zitat: Original von Hägar
wobei ich denke, dass sich die Situation mittlerweile schon ein wenig gebessert hat.
Ich habe persönlich noch nie erlebt, dass sich jemand aufgeplustert hat. Allerdings bin ich auch in der glücklichen Lage, bei meiner Reiseplanung weder auf die Ferienzeiten noch auf die Wochenenden angewiesen zu sein. Wenns überall voll wird, liegen die Nerven vermutlich öfter mal blank.
Grundsätzlich gilt halt überall auf der Welt STVO §1 "...nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird...".
Wenn ich natürlich mit dem Wowa die halbe Zufahrt zuparke, 3 schreiende Kinder und zwei kläffende Hunde herumlaufen lasse, alle verfügbaren Tische und Stühle aufbaue, den Concorde-Fahrer mit meinem Grill zuqualme und/oder bis nachts um drei mit den Mopped-Jungs ein lautstarkes Saufgelage veranstalte, brauche ich mich nicht zu wundern, dass der Stellplatznachbar ausflippt. Es sind leider auf beiden Seiten immer wieder die schwarzen Schafe, die ein freundliches Miteinander unmöglich machen, weil sie glauben, sie seien allein auf der Welt. Und nicht zu vergessen: bei der Abfahrt immer schön den ganzen Platz zugemüllt zurücklassen..... (sieht und erlebt man leider immer wieder mal).
Aber wie gesagt - das erlebt man Gottseidank eher selten. Die allermeisten benehmen sich vernünftig. Wenn nicht, hilft die Frage, ob sie sich auch so "frei" benehmen würden, wenn der Stellplatznachbar der eigene Chef oder der wichtigste Kunde wäre...
__________________ Stützlast? Gesamtgewicht? Was ist das...?
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08.06.2010, 10:00 |
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