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jobelix
Super Moderator
    

Dabei seit: November 2002
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Herkunft: Bad Wünnenberg, NRW
Beiträge: 3033
Tango EZ: Leider keinen mehr
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Hallo zusammen,
wo lasst ihr eigentlich euren Tango inspizieren?
Ich habe mir gedacht, dass ich meinen Tango, hauptsächlich Fahrwerkwerksmäßig, mal von einem Spezialisten checken lassen.
Ich werde berichten...
Gruß Jo
__________________ [B]Der mit dem [I][COLOR=red]Tango[/COLOR] [/I] tanzte...[/B] [URL=http://www.tango-forum.info/wbboard/search.php?boardid=23]Zauberlink[/URL] - beantwortet 85% aller Fragen
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09.02.2005, 11:07 |
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Tango Peter
Chef-Tangoianer
  

Dabei seit: August 2004
Mitgliedsnr.: 256
Herkunft: Deutschland / NRW / Verl ( bei Bielefeld )
Beiträge: 409
Tango EZ: 18.05.2001
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Interessante Umfrage !
Da ich vom Fach bin, kontrolliere ich alles selbst.
Da bin ich mir sicher, das es passt.
Gruß aus Verl
Tango Peter 
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09.02.2005, 16:34 |
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Buelltom
Tangoianer


Dabei seit: Januar 2005
Mitgliedsnr.: 298
Beiträge: 109
Tango EZ: 8/2000
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Die Aufgabe sollte doch der TÜV übernehmen, hab gehört der bekommt sogar Geld dafür......
Gruß
Buelltom
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09.02.2005, 17:58 |
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tangot4
Tango-Geselle
   
Dabei seit: Oktober 2004
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Tango EZ: 06.2002
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Sonderlich viel zu checken gibt es beim WW nicht. Anleitungen findest Du im Netz. An der Achse (Drehstäbe) und Auflaufeinrichtung sind meist Schmiernippel. Da sollte hin und wieder mit der Fettpresse nachgefüllt werden. Wie das beim Tango ist, muss ich demnächst mal nachschauen. Bei meinen bisherigen WW's wars zumidest so. Ansonsten sollte man die Stoßdämpfer auf Dichtigkeit prüfen.
Rüdiger
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10.02.2005, 07:56 |
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Jutta
Einsteiger
 
Dabei seit: Oktober 2004
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Beiträge: 23
Tango EZ: Oktober 2002
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10.02.2005, 08:05 |
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Buelltom
Tangoianer


Dabei seit: Januar 2005
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Tango EZ: 8/2000
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Auch wenn Ihr's eh schon wißt...
Sendung WDR vom 8. April 2003
Frühlingscheck bei Wohnwagen
Von Christian Zauf
Wer mit dem Wohnwagen in den Urlaub fährt, sollte zuvor unbedingt einen Blick in die Papiere werfen. Wie viel Last der Pkw ziehen darf, ist unter Ziffer 28 im Fahrzeugschein verzeichnet. Doch neuerdings entscheidet bei einigen Modellen nicht mehr allein diese Angabe darüber, wie schwer der Anhänger sein darf, den man an das Zugfahrzeug ankuppeln möchte.
Immer häufiger nutzen Hersteller zwar das Verkaufsargument einer hohen Anhängelast, begrenzen aber mit einer Anmerkung in Brief und Fahrzeugschein das Gesamtgewicht des Zuges, das beispielsweise für die Dimension der Pkw-Bremsanlage von Bedeutung ist.
In unserem Beispiel beträgt die zulässige Zuglast 1.300 Kilogramm. Doch diese Angabe allein reicht nicht aus. Mit vier Insassen und üblichem Urlaubsgepäck hätte der Pkw sein zulässiges Gesamtgewicht von knapp 1.800 Kilogramm schnell erreicht. Zusammen mit dem voll beladenen Wohnwagen würde das Gespann fast 3.100 Kilogramm wiegen. Laut Hersteller darf das gesamte Gespann aber nicht mehr als 2.750 Kilogramm wiegen. Das heißt: rund 350 Kilogramm Übergewicht! Wer also eine solche Anmerkung in Brief und Schein übersieht, geht von völlig falschen Voraussetzungen aus und überlädt unter Umständen das Gespann deutlich.
Wer mit einem Mietwohnwagen in den Urlaub möchte oder den Wohnwagen aus dem Winterquartier holt, sollte vor Fahrtantritt weitere Punkte beachten:
Die zulässige Stützlast darf nicht überschritten werden, sollte aber möglichst ausgenutzt werden. Je höher das Gewicht auf der Anhängekupplung, um so besser die Fahreigenschaften des Gespanns.
Der Vorlauf der Deichsel muss stimmen – nur so können die Bremsen des Wohnwagens ansprechen, wenn der Pkw bremst.
Die Funktion der Feststellbremse sollte überprüft werden.
Sind alle Stecker korrosionsfrei?
Funktionieren alle Glühlampen am Wohnwagen (Bremslicht, Blinker usw.)?
Die Reifen sollten nicht älter als sechs Jahre alt sein: Das Herstellungsdatum erkennt man an der DOT-Nummer auf dem Reifen (1302 bedeutet beispielsweise, der Reifen wurde in der 13. Kalenderwoche des Jahres 2002 gefertigt).
Die Gasflaschen sollten sicher verzurrt, die Anschlüsse niemals porös oder rissig sein. Die Gasschläuche sollten nicht länger als 40 Zentimeter und dürfen nicht länger als 80 Zentimeter sein. Sind außerdem noch Anschlüsse korrodiert und undicht, droht Explosionsgefahr. Saftige Strafen drohen obendrein, wenn die entsprechende Gasprüfplakette fehlt oder abgelaufen ist. Dazu zählt immer auch eine Prüfbescheinigung.
Seit diesem Jahr unterliegen gewerbliche Verleiher von Wohnwagen der Trinkwasserverordnung, denn eine zu hohe Keimbelastung macht krank. Auch der private Nutzer sollte darum einmal jährlich die Wasseranlage des Caravans keimfrei machen. Entsprechende Mittel hierfür sind im Zubehörhandel erhältlich.
Übrigens: Für Gelegenheits-Camper sind Anhängekupplungen auch nachrüstbar und auf Wunsch so konzipiert, dass sie nur in Betrieb sichtbar sind. Bei der Anschaffung lohnt allerdings ein Preisvergleich: Je nach Fabrikat und Hersteller lassen sich schnell bis zu 50 Prozent Kosten sparen.
Einen professionellen Frühjahrscheck kann man bei den meisten Caravanhändlern durchführen lassen.
Gruß
Buelltom
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10.02.2005, 10:46 |
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tangot4
Tango-Geselle
   
Dabei seit: Oktober 2004
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Herkunft: Weißenburg
Beiträge: 69
Tango EZ: 06.2002
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Hallo,
ich bin noch eine Antwort schuldig. Einen Plan für die Wartung (vor allem Bremse, aber auch anderes) hatte ich mal unter www.anhaengerhandel.de gefunden.
Rüdiger
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13.02.2005, 11:25 |
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