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Tango-Forum.info » Tango Foren » Allgemein » Rechtliche Lage zur Abstellung des Tangos auf Grundstück » Hallo Gast [registrieren|anmelden]
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Seetango
Tango-Novize





Dabei seit: Juni 2004
Mitgliedsnr.: 227
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Beiträge: 46
Tango EZ: Juni 2001
  Rechtliche Lage zur Abstellung des Tangos auf GrundstückAntwort mit Zitat Beitrag editieren/löschen Nach weiteren Beiträgen von Seetango suchen Diesen Beitrag einem Moderator melden        IP Adresse Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen

weiß jemand wie die rechtliche Lage ist, wenn der Tango auf einem privaten Parkplatz abgestellt wird?

Leider haben wir mit unseren Mitbewohnern Probleme.
Wir sind Eigentümer einer Wohnung zur Erbbaupacht.
Auf dem zum Haus gehörenden Grundstück sind Parkplätze für Eigentümer und Gäste, die nicht den Wohnungen zugeordnet sind.

Dürfen wir hier unseren Wohnwagen parken/abstellen?

Viele Grüße

Dieter


__________________
Es grüßt der tiefe Süden

19.10.2005, 14:02 Seetango ist offline   Profil von Seetango Füge Seetango deiner Freunde-Liste hinzu Email an Seetango senden
Uwe-Celle
Chef-Tangoianer





Dabei seit: August 2004
Mitgliedsnr.: 252
Herkunft: Celle
Beiträge: 258
Tango EZ: 11/02
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Bin nicht sicher, aber solange er zugelassen ist dürfte es kein problem sein solange es öffentliche parkplätze sind...


__________________
---the black ball lightning---

19.10.2005, 21:45 Uwe-Celle ist offline   Profil von Uwe-Celle Füge Uwe-Celle deiner Freunde-Liste hinzu Email an Uwe-Celle senden
KLAMA
Ober-Tangoianer





Dabei seit: Januar 2003
Mitgliedsnr.: 37
Beiträge: 238
Tango EZ: ohne Tango seit 3/12
  Abstellen von WohnwagenAntwort mit Zitat Beitrag editieren/löschen Nach weiteren Beiträgen von KLAMA suchen Diesen Beitrag einem Moderator melden        IP Adresse Zum Anfang der Seite springen

Auf einenm öffentlichen Parkplatz darf er, auch angemeldet nicht stehen. Er ist halt kein eigenständiges Fahrzeug. Das ist wohl die Begründung. Habe schon öffteren in Campingzeitschriften gelesen. Selbst auf dem eigen Grundstück kann man Probleme bekommen.
Es ist halt fast immer so: Wenns dem lieben Nachbar nicht gefällt, kann .....!!!
Gruß Klaus


__________________
Klaus u. Marlies )

20.10.2005, 08:41 KLAMA ist offline   Profil von KLAMA Füge KLAMA deiner Freunde-Liste hinzu Email an KLAMA senden
jobelix
Super Moderator




  Zeige jobelix auf Karte
Dabei seit: November 2002
Mitgliedsnr.: 1
Herkunft: Bad Wünnenberg, NRW
Beiträge: 3033
Tango EZ: Leider keinen mehr
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Wenn er auf eigenen Grund und Boden nicht stehen darf, wo dann ???

Hier mal ein paar Links zum Thema:

http://www.verkehrsportal.de/board/index...showtopic=13105

http://www.frag-einen-anwalt.de/Parkplat...rae__f7326.html

Gruß Jo


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[B]Der mit dem [I][COLOR=red]Tango[/COLOR] [/I] tanzte...[/B]
[URL=http://www.tango-forum.info/wbboard/search.php?boardid=23]Zauberlink[/URL] - beantwortet 85% aller Fragen

20.10.2005, 09:51 jobelix ist offline   Profil von jobelix Füge jobelix deiner Freunde-Liste hinzu Email an jobelix senden Homepage von jobelix
Seetango
Tango-Novize





Dabei seit: Juni 2004
Mitgliedsnr.: 227
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Beiträge: 46
Tango EZ: Juni 2001
Themen-Starter
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Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten!
Ihr habt mir weiter geholfen.
Das wird dann ja wohl weiterhin etwas Ärger mit den Nachbarn geben. l
Wir lassen unseren Tango stehen

Viele Grüße
Dieter


__________________
Es grüßt der tiefe Süden

21.10.2005, 12:36 Seetango ist offline   Profil von Seetango Füge Seetango deiner Freunde-Liste hinzu Email an Seetango senden
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