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Rheingauner
Ober-Tangoianer
 

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07.09.2009, 14:14 |
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BP aus B
Tango-Fürst
   

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Tango EZ: 06/02
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Auf Fähren gibt es diese Vorschrift. Aber auf dt. Straßen ? – bei fast allen neueren Modellen kann die Gasversorgung auch während der Fahrt betrieben werden. Bei älteren Modellen war es lediglich nicht erlaubt. Die Gasflachen müssen nur gesichert, angeschnallt sein. Soweit mein Kenntnisstand. Vor zig Jahren gab es mal die Vorschrift, dass im Caravan die Gasflache abgeklemmt und mit dieser Kappe gesichert sein muss. Bei Wohnmobilen aber nicht. Soweit ich weiß.
Gruß B.
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07.09.2009, 14:40 |
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Hägar
Administrator
     

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Tango EZ: keinen mehr :(
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also,
bei neueren WW & Womos muss eine Lecksicherung in der Gasleitung sein, um während der Fahrt den Gasbetrieb zu erlauben. Ältere Fahrzeuge sind davon ausgenommen. Wann genau der Schnitt ist, kann ich im Momnet nicht sagen.
Aber: wo steht das genau geschrieben, dass das nur im Raum Köln nicht gilt? Oder ist das so eine Art "Hoax"?Weiter ist sehr zu bezweifeln, dass einzelne Regierungsbezirke sich über Bundesgesetze hinwegsetzen können.
__________________ Grüße aus dem Südosten
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07.09.2009, 16:24 |
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Rheingauner
Ober-Tangoianer
 

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kam per Mail
Die Sendung lief am letzten Samstagnachmittag auf VOX. Dargestellt wurde eine Kontrolle auf der A4 Rastplatz Frechen.
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07.09.2009, 18:58 |
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Dorti11
Tango-Fürst
   

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Zitat: Original von Rheingauner
Gasflaschen dürfen in Wohnwagen oder Wohnmobilen nur noch abgeklemmt und mit Schutzkappe transportiert werden.
Wo steht das ? Wo kann man die Vorschrift nachlesen ?
__________________ [SIZE=1]Ab jetzt unterwegs mit Eriba Nova 580 SL und voller Rentnerausstattung[/SIZE]
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07.09.2009, 19:00 |
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Hägar
Administrator
     

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07.09.2009, 21:59 |
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Hägar
Administrator
     

Dabei seit: November 2005
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so, habe das gerade im Wohnwagenforum gefunden:
Zitat: Habe diesen Hinweis gefunden. Hier ein Auszug davon. Ist man in Deutschland unterwegs, so dürfen die Flaschen an der Fahrzeug-Flüssiggasanlage angeschlossen bleiben und Gasgeräte wie Heizung und Kühlschrank auch während der Fahrt betrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Gasanlage den Technischen Regeln des DVGW Arbeitsblattes G 607 entspricht und wiederkehrend überprüft wird. In diesem Fall greifen entsprechende Hinweise zur GGVSE, die den Betrieb der Gasanlage erlauben. So lassen sich die Vorzüge einer Gasablage auch während der Fahrt nutzen. Der Komfort endet aber, sobald man über die Grenze in ein Nachbarland fährt. In vielen Ländern ist die Nutzung von Gas verboten, wenn es ans Fahren geht. Die Flüssiggasflaschen müssen dann zumindest geschlossen werden. Das war bisher. Zum 1. Januar 2006 wird sich das ändern, denn dann ist Heizen während der Fahrt auch im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Ganze Text steht hier. http://www.fluessiggas-magazin.de/home/s...rt-erlaubt.html Ich Lese das nun so. Bis Bj 2006/2007 darf man auch bei der Fahrt dei Flaschen offen lassen und Heizen bzw den Kühlschrank laufen lassen. Dann allerdings nicht in allen EU-Ländern. Ab Bj 2006/2007 haben alle Neufahrzeuge mit einer sogennanten SecuMotion auch die Erlaubniss im Ausland bei der Fahrt zu Heizen. Altfahrzeuge die damit Nachgerüstet werden haben diese Erlauniss ebenfalls. In Deutschland muss bei Altfahrzeugen nur die Gasprüfung regelmässig gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Gasanlage den Technischen Regeln des DVGW Arbeitsblattes G 607 entspricht und wiederkehrend überprüft wird
__________________ Grüße aus dem Südosten
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07.09.2009, 22:10 |
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Rheingauner
Ober-Tangoianer
 

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und siehe da
Pressemitteilung vom 10.09.2009 | 14:58
ADAC
Verwirrung um Gasflaschen in Wohnmobilen und Caravans
Mit Campinggas unterwegs
ADAC kritisiert Polizeikontrollen auf der Autobahn
Gasflaschen müssen beim Transport im Wohnmobil oder im Wohnwagen nicht mit aufgesetzter Schutzkappe und aufgeschraubter Verschlussmutter gesichert sein, wenn sie bereits an die Gasanlage angeschlossen sind. Es darf auch während der Fahrt Gas entnommen werden, um beispielsweise einen Kühlschrank zu betreiben. Anders ist es allerdings, wenn es sich bei den Flaschen um nicht angeschlossene Reserveflaschen handelt. Hier müssen die Flaschen gesichert werden. Der ADAC reagiert damit auf Medienberichte, wonach die Polizei Camper auf dem Weg in den Urlaub beanstandet hat, weil die Gasflaschen nicht abgeklemmt worden waren.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Gasanlage den gesetzlichen Anforderungen (z.B. DVGW Arbeitsblatt G 607 oder der EN 1949) genügt und über eine gültige Prüfung verfügt. Damit ist sichergestellt, dass ausreichende Maßnahmen zur Verhinderung eines Gasaustrittes getroffen sind.
Der ADAC rät Campern, das Flaschenventil vor jeder Fahrt zuzudrehen, wenn kein Gas benötigt wird. Das Entfernen des Schlauches ist jedoch weder vorgeschrieben noch droht hier ein Bußgeld.
Weitere Informationen rund um das Thema Camping finden Sie in der ADAC-Campingwelt unter www.campingfuehrer.adac.de.
Gruss Rheingauner
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10.09.2009, 18:36 |
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