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Pitti
Tango-Fürst




Dabei seit: April 2003
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Beiträge: 627
Tango EZ: - - -
  ÜberholverbotAntwort mit Zitat Beitrag editieren/löschen Nach weiteren Beiträgen von Pitti suchen Diesen Beitrag einem Moderator melden        IP Adresse Zum Anfang der Seite springen

Hi,
jetzt bekommt bitte nicht das kalte Ko..en, aber ich habe, nach reichlicher Rechere, noch keine wirklich befriedigende Antwort bekommen, da die Ansichten weit auseinander gehen.
Deshalb an Euch:


diese Schild verbietet Führern von
Kraftfahrzeugen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen, das überholen.

D.h. ein Womo >3,5T, obwohl es locker 140 läuft, darf nicht, aber eine Ente mit Eriba Puk dürfte, wenn sie könnte ...
... für mich Grenzgänger stellt sich aber die Frage :
werden beide Gewichte der Fahrzeuge (2160 kg + 1500 kg) zusammen gezählt, oder zählt nur das tatsächliche Gewicht des Anhängers, oder wie wird es gewertet, wenn, wie bei meinem Mondeo, ein Gesamtzuggewicht von 3495 kg eingetragen ist.

Ich bin in der Vergangenheit kein Risiko eingegangen und habe die Laster nicht überholt, da ja zum Überholvergehen noch eine Geschwindigkeitsübertretung dazu gekommen wäre ...


__________________
Gruß
Peter

10.11.2005, 13:18 Pitti ist offline   Profil von Pitti Füge Pitti deiner Freunde-Liste hinzu Email an Pitti senden
jobelix
Super Moderator




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Dabei seit: November 2002
Mitgliedsnr.: 1
Herkunft: Bad Wünnenberg, NRW
Beiträge: 3033
Tango EZ: Leider keinen mehr
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Hi Piti,

ich denke du darfst: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog...alog/Kat277.htm

Zitat:
StVO zu Zeichen 277
Streckenverbote

Sie beschränken den Verkehr auf bestimmten Strecken.

Zeichen 277
Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.


D.h. Wohnmobile >3,5t dürfen trotzdem dass sie jetzt 100km/h statt 80km/h fahren dürfen nicht überholen.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 277

Zitat:
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150). Ein Fahrzeug, was im Fahrzeugschein als PKW bezeichnet wird, kann mit einem Anhänger nicht als LKW bezeichnet werden. Für dieses Gespann gilt Z 277 nicht (BayObLG DAR 10, 483).


Gruß Jo


__________________
[B]Der mit dem [I][COLOR=red]Tango[/COLOR] [/I] tanzte...[/B]
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10.11.2005, 14:05 jobelix ist offline   Profil von jobelix Füge jobelix deiner Freunde-Liste hinzu Email an jobelix senden Homepage von jobelix
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