Hi,
jetzt bekommt bitte nicht das kalte Ko..en, aber ich habe, nach reichlicher Rechere, noch keine wirklich befriedigende Antwort bekommen, da die Ansichten weit auseinander gehen.
Deshalb an Euch:
diese Schild verbietet Führern von
Kraftfahrzeugen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen, das überholen.
D.h. ein Womo >3,5T, obwohl es locker 140 läuft, darf nicht, aber eine Ente mit Eriba Puk dürfte, wenn sie könnte ...
... für mich Grenzgänger stellt sich aber die Frage :
werden beide Gewichte der Fahrzeuge (2160 kg + 1500 kg) zusammen gezählt, oder zählt nur das tatsächliche Gewicht des Anhängers, oder wie wird es gewertet, wenn, wie bei meinem Mondeo, ein Gesamtzuggewicht von 3495 kg eingetragen ist.
Ich bin in der Vergangenheit kein Risiko eingegangen und habe die Laster nicht überholt, da ja zum Überholvergehen noch eine Geschwindigkeitsübertretung dazu gekommen wäre ...
__________________ Gruß Peter
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