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Angie
Tango-Geselle
   

Dabei seit: März 2006
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Tango EZ: 03.2000
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28.01.2007, 21:11 |
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Hägar
Administrator
     

Dabei seit: November 2005
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Beiträge: 1405
Tango EZ: keinen mehr :(
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dann gratuliere ich schon mal und schön dass es im engeren Umkreis immer mehr Tangos werden 
__________________ Grüße aus dem Südosten
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29.01.2007, 11:28 |
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TangoWolf
Tango-Geselle
   

Dabei seit: Juli 2006
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Beiträge: 59
Tango EZ: Oktober/2002
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29.01.2007, 15:21 |
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TangoWolf
Tango-Geselle
   

Dabei seit: Juli 2006
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Tango EZ: Oktober/2002
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Übrigens, bevor ich es vergesse. Hier noch einige Infos bezüglich der 100 kmh - Zulassungsbedingungen.
Die wichtigsten Neuerungen zur bisher gültigen Tempo-100-Regelung sind der höhere Massenfaktor zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sowie das Aufheben der festgeschriebenen Gespannkombinationen. Das bedeutet dass nun unter Beachtung einiger Kriterien ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug möglich ist. Darüber hinaus können Käufer eines neuen Caravans die Tempo-100-Plakette direkt bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle beantragen. Der bürokratische Aufwand für die Genehmigung einer Tempo-100-Plakette wird dadurch reduziert.
Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen folgende Regelungen vor:
Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer als 3,5 t sein.
Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein.
Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) entsprechen.
Der Caravan muss hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Faktor 1,0).
Zusätzlich muss der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung (z.B. AL-KO AKS 3004 oder Winterhoff WS 3000) gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 1. Juli 2003 ausgestattet sein.
Nochmal Ciao.
__________________ [QUOTE]Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen. [/QUOTE]
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29.01.2007, 15:48 |
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Angie
Tango-Geselle
   

Dabei seit: März 2006
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Tango EZ: 03.2000
Themen-Starter |
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Besten Dank für die Glückwünsche und die Infos bezüglich der 100er Zulassung.
bis bald 
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29.01.2007, 16:00 |
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Frog
Tango-Geselle
   

Dabei seit: Januar 2007
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Tango EZ: 1999
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Tach auch (im Besonderen Angie)
Ich kann garnicht dankbar genug sein über den Hinweis auf den Tango in Hannover!
Wir haben den Kaufvertrag am Samstag, den 3.2.07 klargemacht.
Baujahr ´99 aber vom Erstbesitzer so gut wie garnicht genutzt und vom Zweitbesitzer trotz Einsatz für Motocross-Rennen top gepflegt.
Zubehör ist eine grosse Markise und ein Deichselfahrradträger.Der Tango hat überdacht gestanden und sieht innen wie aussen nagelneu aus.
Wir sind sehr glücklich über diesen Treffer!
Danke auch an den sympatischen Verkäufer.
Glück gehabt;-)
André
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04.02.2007, 14:42 |
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rossi
Chef-Tangoianer
  
Dabei seit: November 2003
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Beiträge: 327
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Glückwunsch zum Tango!
Da wird dann ja bald ein weiterer Tango in den Fahrerlagern stehen .
Gruß
Rossi
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04.02.2007, 18:37 |
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Dorti11
Tango-Fürst
   

Dabei seit: Juli 2006
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Tango EZ: keinen mehr
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05.02.2007, 09:46 |
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Balli
Tangoianer


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Tango EZ: 5/2000 Nr. 646
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Auch von mir Glückwünsche an die neuen Tangobesitzer, viel Spaß damit und allzeit gute Fahrt.
__________________ Grüße aus dem Nordschwarzwald Yoon-Sook und Dieter
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05.02.2007, 20:18 |
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Angie
Tango-Geselle
   

Dabei seit: März 2006
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Tango EZ: 03.2000
Themen-Starter |
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Vielen Dank für Eure Glückwünsche
Der Tango ist der PERFEKTE Wohnwagen für jung und alt ....mit und ohne Kinder...mit und ohne Hund ....
Das mit der Toilette ist eine geniale Idee...die braucht man ja eh nur wenn´s mal dringend ist...ansonsten benutzt man die Sanitärräume der Campingplätze. Somit ist viiiiiel Platz zum Bewegen!!!.
Zweckmäßiger geht´s überhaupt nicht.....
Grüsse
Angie
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06.02.2007, 12:21 |
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Frog
Tango-Geselle
   

Dabei seit: Januar 2007
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Tango EZ: 1999
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Also unser Verkäufer teilte uns mit, dass der Erstbesitzer ein Schafzüchter war und den Tango auf eine Weide gestellt hat um immer sofort zur Stelle sein zu können wenn ein neues Lamm geboren wurde.
Des Weiteren wurde der Tango zu Motocrossrennen eingesetzt und hat die letzten eineinhalb Jahre ungenützt herumgestanden.
TÜV dementsprechend lange abgelaufen,aber kein Problem.Hoffentlich wird die Abnahme nicht zurückdatiert damit ich im Herbst nicht wieder hin muss.
Grüsse von André
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13.02.2007, 12:27 |
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Dorti11
Tango-Fürst
   

Dabei seit: Juli 2006
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Tango EZ: keinen mehr
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Zitat: Hoffentlich wird die Abnahme nicht zurückdatiert
Ich fürchte schon.... 
__________________ [SIZE=1]Ab jetzt unterwegs mit Eriba Nova 580 SL und voller Rentnerausstattung[/SIZE]
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13.02.2007, 22:47 |
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Angie
Tango-Geselle
   

Dabei seit: März 2006
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Hallo,
soweit ich informiert bin, ist der Tüv, wenn er neu gemacht wird (nach einem längeren Abmeldezeitraum), ganz normal wieder 2 Jahre gültig...wieso sollte zurückdatiert werden??
Grüsse Angie
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15.02.2007, 16:10 |
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Naturbursche
Hobby-Tangoianer
    

Dabei seit: Januar 2004
Mitgliedsnr.: 154
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Beiträge: 93
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Also, wenn das Fahrzeug die ganze Zeit zugelassen war, dann wird der TÜV wohl rückdatiert werden...wenn der Wohnwagen allerdings vorübergehend stillgelegt war (ich glaube bis zu 1,5 Jahren?) beginnt mit der Wieder-Inbetriebnahme ein neuer 2-Jahres-Zeitraum...bzw. bei längerer Stillegung wird eine Einzelabnahme erforderlich...
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15.02.2007, 20:06 |
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jobelix
Super Moderator
    

Dabei seit: November 2002
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Herkunft: Bad Wünnenberg, NRW
Beiträge: 3033
Tango EZ: Leider keinen mehr
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Zum Thema Einzelabnahmen nach längerer Stillegung gibt es Neues ab 1. März:
Neue Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen
Zitat: Die bisher mögliche vorübergehende Stilllegung und endgültige Abmeldung eines Fahrzeuges werden durch die Außerbetriebsetzung ersetzt. Das Kennzeichen kann im Zuge der Außerbetriebsetzung auf schriftlichen Antrag des Halters wieder für dasselbe Fahrzeug und denselben Halter gebührenpflichtig reserviert werden.
Bei der Zulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen fällt die bisherige 18-monatige Stilllegefrist weg. Soll ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, so reicht nun die Vorlage einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung. Erst wenn die Halter- und Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister (Kraftfahrt-Bundesamt,
Flensburg) bereits gelöscht sind (Speicherdauer sieben Jahre) und die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges nicht vorgelegt werden kann, ist eine Einzelabnahme des Fahrzeuges nach § 21 StVZO erforderlich.
Wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug innerhalb des Landkreises verkauft, so wird diesem Fahrzeug bei der erneuten Zulassung eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
Ab 1. März können Fahrzeuge nur noch bei der örtlich zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes zugelassen werden. Eine Zulassung nach dem früheren Standortprinzip ist nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.
Eine Änderung gibt es auch im Bereich Rote 07-Oldtimer Kennzeichen: Analog zu den Historie-Kennzeichen muss das Erstzulassungsdatum dieser Fahrzeuge mindestens 30 Jahre zurück liegen. Vor Zuteilung dieses Kennzeichens ist eine Abnahme des Fahrzeuges bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 c StVZO (neu § 23 StVZO) erforderlich.
Die roten 06-Händler-Kennzeichen dürfen ausschließlich zur betrieblichen Verwendung genutzt werden.
Im Bereich Ausfuhrkennzeichen gilt, dass für die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens eine gültige Hauptuntersuchung für das betreffende Fahrzeug nachgewiesen werden muss. Die bisher ausreichende, vereinfachte Untersuchung und Prüfung auf Verkehrssicherheit gemäß IntKfzVO ist nicht mehr ausreichend. Die nationalen Fahrzeugpapiere werden fortgeschrieben, bzw. eine neue Zulassungsbescheinigung erstellt.
Der bisher notwendige Internationale Zulassungsschein entfällt, kann jedoch auf Antrag des Fahrzeughalters zusätzlich ausgestellt werden.
Siehe auch: http://pressemitteilung.ws/node/105012
Gruß Jo
__________________ [B]Der mit dem [I][COLOR=red]Tango[/COLOR] [/I] tanzte...[/B] [URL=http://www.tango-forum.info/wbboard/search.php?boardid=23]Zauberlink[/URL] - beantwortet 85% aller Fragen
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15.02.2007, 20:26 |
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